Zum politischen Widerstandsrecht der Deutschen
4 II. Verfassungsrechtliche Lage nach dem Grundgesetz 1. Träger der Staatsgewalt a) „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokrati-scher und sozialer Bundesstaat“ (Art. 20 I GG), in dem die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch die ......